Bild von umverkehR-Aktivistinnen in Basel

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Notre association

actif-trafiC est une association indépendante soutenue par près de 65'000 personnes. Nous nous engageons depuis 1992 pour une mobilité porteuse d’avenir. Notre point de départ était l’initiative visant à diviser le trafic individuel motorisé par deux. Nous continuons de poursuivre l’objectif de diminuer le trafic et de le rendre moins polluant et gourmand en espace.

La mobilité est un besoin essentiel de l’homme et un élément incontournable de notre quotidien. Mais le comportement en matière de mobilité engendre de nombreux impacts négatifs : réchauffement climatique, pollution atmosphérique et sonore, mitage du paysage, etc. actif-trafiC soutient dès lors une politique des transports misant sur une réduction sensible des déplacements, en particulier du trafic individuel motorisé (TIM). Nous sommes en faveur de mesures qui permettent de renforcer les transports publics et la mobilité douce (piétonne et cycliste) et/ou une meilleure utilisation des infrastructures du TIM. actif-trafiC refuse donc en général la construction et l’extension de routes et de places de stationnement, car ces deux éléments entraînent une croissance des déplacements, tout en concurrençant les moyens de transport plus respectueux de l’environnement. actif-trafiC persiste et signe avec des actions de rue colorées. Nous sommes convaincus que notre vision d’une politique des transports pacifiée changera à terme la réalité dans nos rues. Nous voulons créer l’espace nécessaire au développement de nouvelles idées et faire avancer la cause au niveau politique. actif-trafiC ne peut faire connaître ces revendications que grâce au soutien de ses membres, sympathisant·e·s et activistes.
 

umverkehR ist eine verkehrspolitische Umweltorganisation und parteipolitisch unabhängig. Wir
setzen uns für eine ökologische, sozialverträgliche und zukunftsweisende Mobilität ein. umverkehR
entwickelt verkehrspolitische Visionen auch jenseits realpolitischer Sachzwänge.

Mobilität ist nicht aus unserem Leben wegzudenken und ein Grundrecht für alle. Doch das heutige
Mobilitätsverhalten führt zu Klimaerwärmung, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und
Landschaftsverlust. Es verursacht dabei hohe Gesundheits-, Umwelt- und Infrastrukturkosten.
umverkehR setzt sich deshalb für eine Verkehrspolitik ein, die eine deutliche Reduktion des
Verkehrs und insbesondere des motorisierten Individualverkehrs (MIV) anstrebt. Wir befürworten
Massnahmen und Ideen, die Bahn, Bus und Tram, Fuss- und Veloverkehr stärken und/oder zu
einer besseren Auslastung des MIV führen. umverkehR lehnt in der Regel den Aus- und Neubau
von Strassen und Parkplätzen ab, da er zu Mehrverkehr führt und die Förderung der
umweltfreundlichen Verkehrsträger konkurrenziert. Zusätzlich unterstützen wir raumplanerische
Massnahmen, die kurze Wege zwischen Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Freizeit- und Einkaufsstätten
zum Ziel haben; funktionierende Quartier- und Dorfstrukturen sind dafür eine wichtige
Voraussetzung.

umverkehR sucht neue Wege, bestehende Denkstrukturen aufzubrechen und so die politische
Auseinandersetzung zu beleben und zu bereichern. Wir legen Wert auf einen frischen und frechen
Auftritt.

Zur Durchsetzung der oben formulierten Ziele bedient sich umverkehR folgender Mittel:

  • Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen, Strassenaktionen, Informationsstände,
  • Internet und Medienarbeit
  • Organisation von Projekten und Kampagnen
  • Veröffentlichung von Studien (in Eigenleistung oder im Auftrag)
  • Referenden, Petitionen und Volksinitiativen
  • Teilnahme an Vernehmlassungen

umverkehR sucht zur Durchsetzung der Ziele die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

Statuten für umverkehR / actif-trafiC / Straffico

Artikel 1 Name und Sitz

Unter dem Namen «umverkehR / actif-trafiC / Straffico»(im Folgenden umverkehR genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. ZGB mit Sitz am Ort des Sekretariats.

Artikel 2 Zweck

umverkehR ist eine verkehrspolitische Umweltorganisation und parteipolitisch unabhängig. Wirsetzen uns für eine ökologische, sozialverträgliche und zukunftsweisende Mobilität ein. umverkehR entwickelt verkehrspolitische Visionen auch jenseits realpolitischer Sachzwänge.

Mobilität ist nicht aus unserem Leben wegzudenken und ein Grundrecht für alle. Doch das heutige Mobilitätsverhalten führt zu Klimaerwärmung, Luftver-schmutzung, Lärmbelastung und Landschaftsverlust. Es verursacht dabei hohe Gesundheits-, Umwelt-und Infrastrukturkosten. umverkehR setzt sich deshalb für eine Verkehrspolitik ein, die eine deutliche Reduktion des Verkehrs und insbesondere des motorisierten Individualverkehrs (MIV)sowie des Flugverkehrsanstrebt. Wir befürworten Massnahmen und Ideen, die Bahn, Bus und Tram, Fuss-und Veloverkehr stärken und/oder zu einer besseren Auslastung des MIV führen. umverkehR lehnt in der Regel den Aus-und Neubau von Strassen und Parkplätzen ab, da dies zu Mehrverkehr führt und die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsträger konkurrenziert. Wir unterstützen autofreie Tage und Quartiere undraumplanerische Massnahmen, diekurze Wege zwischen Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Freizeit-und Einkaufsstätten zum Ziel habenund einen autofreien Lebensstil anstreben; funktionierende Quartier-und Dorfstrukturen sind dazu eine wichtige Voraussetzung.

umverkehR sucht neue Wege, um bestehende Denkstrukturen aufzubrechen und so die politische Auseinandersetzung zu beleben und zu bereichern. Wir legen Wert auf einen frischen und frechen Auftritt.

Artikel 3 Mittel

Zur Durchsetzung der im Artikel2 formulierten Ziele bedient sich umverkehR ins-besondere folgender Mittel:

  • Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen, Strassenaktionen, Informations-stände, Internet und Medienarbeit
  • Organisation von Projekten und Kampagnen
  • Veröffentlichung von Studien (in Eigenleistung oder im Auftrag)
  • Referenden, Petitionen und Volksinitiativen
  • Teilnahme an Vernehmlassungen

Wir suchen zur Durchsetzung unserer Ziele die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

Artikel 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder von umverkehR können Einzelpersonen und Organisationen werden, die mit den Zielen von umverkehR einverstanden sind und Mitglieder-beiträge zahlen.
  2. Mitglieder erhalten ihre Mitgliedschaft durch Aufnahmebeschluss desVor-standes.
  3. Die Mitglieder haben an der Generalversammlung eine Stimme. Einzel-mitglieder, die zugleich eine Mitgliederorganisation vertreten, können sowohl für sich selbst wie auch für die von ihnen vertretene Organisation mit je einer Stimme abstimmen.
  4. DerVorstandkann Einzelpersonen oder Organisationen jederzeit aus-schliessen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dem betroffenen Mitglied ist vorgängig das Recht auf Anhörung einzuräumen. Ausgeschlossene Mitglieder können an der darauffolgendenMitgliederversammlung den Antrag auf Wiedererwägung stellen.

Artikel 5 Organisation

  1. Oberstes Organ von umverkehR ist die Mitgliederversammlung (MV). Sie beschliesst über wesentliche Vereinsgeschäfte und wählt denVorstand. Die MV tritt auf Einladung desVorstandeszusammen, jedoch mindestens einmal jährlich im Rahmen der Generalversammlung (GV). Die Einladung wird mindestens drei Wochen im Voraus wahlweise in einem Brief, in einem Newsletter, im Magazin umverkehRen oder auf der Websiteveröffentlicht. Die Traktanden werden mindestens drei Wochen im Voraus auf der Websiteveröffentlicht.Die Einberufung einer Mitgliederversammlung kann von 20 Mitgliedern oder von 1/5 der Mitglieder verlangt werden.
  2. DerVorstandbesorgt die laufenden Geschäfte des Vereins. Erbesteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die jeweils für ein Jahr gewählt sind. Wiederwahl ist zulässig. Namentlich gewählt werden der/die PräsidentIn, das Vizepräsidiumundder/die KassierIn. DerVorstandkann der Mitgliederversammlung weitere 3/4Ressorts vorschlagen, deren Leiter namentlich gewählt werden. Im Übrigen konstituiert sich derVorstandselber. Die Vorstandssitzungen stehen allen umverkehR-Mitgliedern offen.
  3. DerVorstandkannaus seinenReihen einen Ausschusswählen. Dieser wird vom Präsidenten geleitet und ist für die Vor-und Nachbereitung der Vor-standssitzungen verantwortlich. Er hat die Kompetenz, kurzfristige Ent-scheidungen im Namen desVorstandeszu treffen.
  4. Die Mitglieder desVorstandessind ehrenamtlich tätig und haben nur Anspruch auf Entschädigung ihrer Spesen und Barauslagen. Für besondere Tätigkeiten einzelner Mitglieder desVorstandeskann eine Entschädigung ausgerichtet werden.
  5. Die Geschäftsstelle besteht aus fest angestellten MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen werden vom Vorstandgewählt. Sie nehmen andenVor-standssitzungen teil. Der/die GeschäftsführerIn kann im Rahmen seiner/ihrer Budgetbefugnissen temporäre Hilfskräfte anstellen. Der Vorstandkann,wenn nötig im Rahmen des Budgets temporäre MitarbeiterInnen anstellen.
  6. DerVorstandlegt für die MitarbeiterInnen die Löhne undden Stellenumfang fest und erstellt Arbeitsvertrag und Pflichtenheft.
  7. Die Mitglieder von umverkehR können Regional-und andere Arbeitsgruppen bilden, die in Absprache mit demVorstandselbständig arbeiten. Die Regionalgruppen können selbständige Vereine bilden, dievon der Mitglieder-versammlung von umverkehR als Mitgliederorganisationen aufgenommen werden. Zur Betreuung der regionalen Aktivitäten setzt der Vorstand einen/eine RegionalkoordinatorIn ein.

Artikel 6 Finanzen

  1. Die Einnahmen bestehen aus Mitgliederbeiträgen,Spenden, Projektbeiträgen und Legaten.
  2. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt für Einzelpersonen
    • Fr. 30.–für Nicht-und Wenigverdienende
    • Fr. 70.–für Normalverdienende
    • Fr. 120.–für Gutverdienende
    Was «Wenig-», ««Normal-»oder «Gutverdienend»heisst, liegt im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedes. Organisationen bezahlen mindestens Fr. 120.–pro Jahr.
  3. Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
  4. Bei Auflösung des Vereins geht das Vermögen an eine gemeinnützigeOrganisationmit vergleichbarem Zweck.

Artikel 7 Schlussbestimmungen

Die Änderungen der Artikel 1, 2, 3 und 7 dieser Statuten sowie die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer 2/3-Mehrheit der an derMitglieder-versammlung abgegebenen Stimmen. Für die Änderung der übrigen Artikel reicht das einfache Mehr.

 

Diese Statuten wurden durch die Generalversammlung vom 03.April 2019angenommen.

Der Präsident:

 

Christian Harb